Miete oder Leasing für Videoanlagen

Erfahren Sie die Vorteile für Miete oder Leasing von Videoanlagen.

Kostenersparnis dank Miete oder Leasing

Die einmalige Investitionssumme für eine Videoanlage kann durch die Möglichkeit der Miete oder des Leasings auf monatliche, quartalsweise, halbjährlich oder jährliche Raten massiv reduziert werden. Dadurch wird der Cashflow des Unternehmens geschont und die dadurch verbleibende Liquidität bleibt erhalten. Dies schafft Raum für die Kernaufgabe Ihres Unternehmens und die Sicherheit wird mittels kleinen Raten für die Videoanlage gewährleistet.

Steuerersparnis dank Miete oder Leasing

Der Kauf einer Videoanlage kann unter Berücksichtigung der Abschreibungsdauer von 11 Jahren (Siehe AfA-Tabelle Fundstelle 3.10.6 Alarmanlagen und Überwachungsanlagen; §193 ff. AO) in jedem Jahr lediglich um ein Elftel der Gesamtkosten geltend gemacht werden. Bei Miete oder Leasing kann der Gewinn pro Jahr mehr gemindert werden als bei der gewöhnlichen Abschreibungsdauer, da die Raten wesentlich früher zurückgezahlt werden können. Die Mietraten können als abzugsfähige Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden. Dadurch reduzieren sich die zu zahlenden Ertragssteuern des Unternehmens.

Steigerung der Eigenkapitalquote und der Unternehmensbewertung

Der sofortige Kauf der Videoanlage würde im Jahr der Anschaffung die Bilanzsumme erhöhen. Dadurch sinkt die Eigenkapitalquote, da sich das Verhältnis zwischen Bilanzsumme und Eigenkapital ändert. Für Ihr Unternehmen ist eine hohe Eigenkapitalquote jedoch von Vorteil, da Kreditinstitute und Ratingagenturen die Eigenkapitalquote als Bewertungsmaßstab nutzen um die Kreditwürdigkeit einschätzen zu können. Besonders im Bereich des Haftungsrisikos bei der Kreditvergabe hilft eine höhere Eigenkapitalquote, damit niedrigere Zinsen erzielt werden können.

Durch die Miete oder Leasing der Videoanlage entsteht keine Erhöhung des Anlagevermögens in Ihrer Bilanz und folglich erhöht sich die Bilanzsumme nicht. Die Miet- oder Leasingraten bilden regelmäßig gewöhnliche Betriebsausgaben.

Miete oder Leasing ohne Vorlage von Sicherheiten

Für gewöhnlich werden bei Kreditinstituten ca. 80 % der entstehenden Kosten für eine Investition übernommen. Bei Miete oder Leasing einer Videoanlage werden 100 % aller entstandenen Kosten finanziert. Dadurch ist es bei dieser Form der Investition nicht erforderlich Sicherheiten vorzulegen und die Kreditwürdigkeit wird nicht belastet. Dadurch bleibt Kapazität für andere Kredite erhalten.

Anpassungsmöglichkeiten und moderne Technik

Durch das Leasing oder die Miete der Videoanlage haben Sie den Vorteil während der Laufzeit Anpassungen vorzunehmen. Die Videoanlage kann gegen eine kleine Erhöhung der Leasingrate um weitere Komponenten ergänzt werden. Zudem kann nach dem Ende der regulären Leasingzeit die Anlage komplett modernisiert werden und zwar zur gleichen Leasingrate wie ursprünglich vereinbart. Sie erhalten somit Flexibilität und verfügen immer über ein modernes und sicheres Videoüberwachungssystem. Zudem können Sie besser planen, da bei gleichbleibender Konfiguration der Verträge gleichmäßige Raten anfallen. Des Weiteren können die Kosten für die Videoanlage auf verschiedene Kostenstellen ihres Controllings ohne Probleme mit separaten Rechnungen aufgeteilt werden.

Rund-um-Sorglos-Paket dank jährlicher Wartung und Service

Durch die laufende Vertragsbasis zwischen VideoProjects GmbH und dem Kunden ist bei Mietung der Videoanlage eine jährliche Wartung und laufender Service in der Mietrate einkalkuliert. Unsere Kunden profitieren von einem gepflegten System mit neustem Softwarestand, gereinigten Geräten, korrekter Bild- und Blickwinkeleinstellung und vielen weiteren Servicedienstleistungen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich ein individuelles Miet- oder Leasingangebot für Ihre Videoanlage erstellen.

Unterschied Miete und Leasing

Vereinfacht ausgedrückt besteht der grundlegende Unterschied zwischen Miete und Leasing im Haftungsrisiko über das Miet- oder Leasingobjekt. Beim Leasing haftet der Leasingnehmer für Beschädigungen am Objekt. Bei der Miete obliegt die Haftung beim Vermieter und nicht beim Mieter. Dies ist eine stark verkürzt Definition, welche die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsverhältnisse nicht berücksichtigt.

06. August 2021

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