Hinweisschild für die Videoüberwachung

Erfahren Sie alles rund um das Thema Hinweisschilder für Videoüberwachung.

Wann muss ich auf die Videoüberwachung hinweisen?

Sobald unbeteiligte bzw. unwissende Personen in einen überwachten Bereich eintreten können, muss der Betreiber der Videoanlage diese Personen auf die Überwachung hinweisen.

Wie muss das Schild gem. DS-GVO aussehen?

Das Hinweisschild für die Videoüberwachung muss alle datenschutzrechtlichen Vorgaben abdecken. Aus diesem Grund gestaltet sich das Hinweisschild in einem sachlichen Rahmen gemäß den Vorgaben aus Art. 12 und 13 der DS-GVO. Demnach müssen die Hinweise […] „unentgeltlich in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ bereitgestellt werden.

Anbei ein Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild:

Hinweisschild Videoüberwachung Datenschutz

Wie groß muss das Datenschutzschild sein?

Damit die Lesbarkeit gewährleistet bleibt sollte das Hinweisschild mindestens im Format DIN A4 vorliegen.

Welche Inhalte müssen auf dem Datenschutzschild sein?

Gemäß Art. 13 der DS-GVO müssen die folgenden Angaben auf dem Hinweisschild vermerkt werden:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
  • Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Weitere Informationen über die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten

Wo muss das Schild angebracht werden?

Sofern ein Datenschutz-Hinweisschild notwendig ist, muss dieses vor dem Sichtbereich der Überwachungskamera angebracht werden, sodass betroffene Personen vor dem Eintreten in den Sichtbereich der Kamera informiert werden.

Wann kann ich auf ein Hinweisschild verzichten?

Die Installation eines Hinweisschildes entfällt sobald ein Bereich überwacht wird, welcher nur durch Personen betreten wird, die vorab der Überwachungsmaßnahme zugestimmt haben. Es muss sichergestellt werden, dass keine unbeteiligten Personen Zugang zu diesem Bereich haben.

Hinweisschild als Einladung für potenzielle Täter oder abschreckende Wirkung?

Es kann hinterfragt werden, inwieweit der Datenschutz eingehalten werden kann, wenn vor dem Eintritt in das Sichtfeld der Kamera die Daten der Verantwortlichen plakatiert werden. Zudem werden potenzielle Täter bereits vorab auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht und es wird ggf. die Schaffung von aussagekräftigem Beweismaterial verhindert. Im Vergleich dazu kann das Hinweisschild auch eine abschreckende Wirkung entfalten und potenzielle Täter vertreiben. Je nach Betrachtungswinkel ergeben sich somit Vor- und Nachteile für die Installation eines Hinweisschildes. Daher ist es ohne die detaillierten Gegebenheiten der Videoüberwachungsmaßnahme zu kenne nicht möglich eine Bewertung für oder gegen das Hinweisschild abzugeben.

13. September 2021

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